Dipl.-Finw. Wilfried Mannek

Oberamtsrat, seit 1991 im Finanzministerium des Landes NRW, mit Zuständigkeiten u.a. für die Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer-Reform.
Mitautor des Bewertungskommentars Gürsching/Stenger.
