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Personengesellschaften als Mandanten stellen eine Herausforderung für Steuerberater dar: Es erfordert einen hohen Zeitaufwand und einen aktuellen und fundierten Überblick über die jeweiligen Entwicklungen um die komplexen Problemstellungen im Spannungsfeld Gesellschafts- und Steuerrecht zu einer konkret gestalteten, interessengerechten Lösung für den Mandanten zu führen.
Auf der Fachtagung „Münchner Personengesellschaftstage 2010“ wird Ihnen auch in diesem Jahr durch die „4 Sichtweisen“ unserer renommierten Top-Referenten aus Rechtsprechung, Hochschule, Ministerium und Beraterschaft der Umgang mit dieser schwierigen Materie erleichtert.
Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Referenten, die Ihnen konkrete Arbeitshilfen für Ihre Berater-Praxis an die Hand geben, und verschaffen Sie sich durch Ihre Teilnahme an dieser Fachtagung die Übersicht und den Vorsprung auf dem Weg zur optimalen und sicheren Gestaltung!
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| Ihr Nutzen auf einen Blick: |
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Eine Fachtagung, die speziell auf die Praxis von Steuerberatern ausgerichtet ist |
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Vermittlung praxisorientierter Lösungen |
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Sofort-Antworten auf brennende Fragen von vier erfahrenen Referenten |
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Senkung Ihres Zeit- und Kostenaufwands, sodass Sie Ihre Mandate mit hoher Erfolgsquote abschließen können |
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Auffrischen Ihres Steuerrecht-Know-hows |
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Austausch und Networking mit Ihren Kolleginnen und Kollegen |
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Professionelle Unterlagen mit zusätzlichen Beispielen, mit denen Sie nach der Tagung weiter arbeiten können |
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| Inhalt des Zweitagesseminars |
Teil A:
Michael Wendt, Richter am BFH IV. Senat, München
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Personengesellschaften und deren Konsequenzen für die Praxis, wie z.B. Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften.
Teil B:
Wolfgang Bolk, Regierungsdirektor, Nordkirchen
Besondere Geschäftsvorfälle und deren Bilanzierung und Buchung bei Personengesellschaften aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.
Teil C:
Hermann Bernwart Brandenberg, Ltd. Ministerialrat, FinMin NRW, Düsseldorf
Ausblick auf gesetzliche Änderungen und deren Bedeutung für Personengesellschaften.
Teil D:
Sebastian Ruhwinkel, Notar, Deggendorf
Alles zum Thema rechtsfähige GbR, aktuelle Gestaltungsfragen aus dem Personengesellschaftsrecht mit Schwerpunkt Nießbrauch sowie Neuerungen bei der Grunderwerberbsteuer bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen. |
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| Ihre Referenten |
| Regierungsdirektor Wolfgang Bolk ist seit 1974 Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW in Nordkirchen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Buchführung und Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Wolfgang Bolk ist Referent in Steuerberaterlehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht. |
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| Hermann Bernwart Brandenberg ist seit 1983 für das Finanzministerium NRW in Düsseldorf tätig und ist dort Leitender Ministerialrat und Gruppenleiter in der Abteilung V, Steuern von Einkommen und Ertrag, Außensteuer. Er ist zudem Autor zahlreicher Fachaufsätze und -bücher sowie u. a. Mitherausgeber des Werkes „Personengesellschaften im Steuerrecht“. |
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| Michael Wendt ist seit April 1996 Richter am Bundesfinanzhof. Er ist Mitglied des IV. Senats, der überwiegend Streitfälle betreffend der Besteuerung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft und von Personengesellschaften entscheidet. Zuvor war er von 1987 – 1994 Richter am Finanzgericht Münster. 1991 – 1994 folgte die Abordnung an das Justizministerium des Landes Brandenburg. Danach war er von 1995 – 1996 Vorsitzender Richter am Finanzgericht des Landes Brandenburg. Richter am Bundesfinanzhof Michael Wendt wurde vom Präsidenten des Bundesfinanzhofs zum neuen Referenten für Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit bestellt. |
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| Sebastian Ruhwinkel ist nach Studium und Referendarzeit in München in den Notardienst eingetreten und war als Notarassessor in Neu-Ulm und München tätig. Seit 2006 ist er Notar in Deggendorf. Er ist seit langem als Referent tätig, zunächst im Bereich eines Juristischen Repetitoriums in München, später bei der Referendarausbildung und inzwischen bei der Ausbildung von Notarassessoren und Notarangestellten. Er hält außerdem Fachvorträge sowohl für Rechtskundige als auch für Laien. Notar Sebastian Ruhwinkel veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Beiträge in juristischen Fachzeitschriften und ist außerdem Mitautor des notarrechtlichen Standardwerkes „Formularbuch und Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. |
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Anmeldebedingungen/Rücktritt: Die Anmeldung ist verbindlich. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Die Teilnehmergebühr ist nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Kostenfreier Rücktritt ist bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn möglich, danach wird die volle Seminargebühr erhoben. Eine Übertragung Ihrer Teilnahmeberechtigung auf einen anderen Teilnehmer ist möglich. Bei Absage des Seminars wegen zu geringer Nachfrage (bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn) oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten) wird die Seminargebühr erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |